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   BFH, 30.11.2000 - IX B 127/00   

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https://dejure.org/2000,11112
BFH, 30.11.2000 - IX B 127/00 (https://dejure.org/2000,11112)
BFH, Entscheidung vom 30.11.2000 - IX B 127/00 (https://dejure.org/2000,11112)
BFH, Entscheidung vom 30. November 2000 - IX B 127/00 (https://dejure.org/2000,11112)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung - Schenkung von Eigentumswohnungen - Einheitlicher Kaufvertrag - Gesamtkaufpreis - Aufteilung von Anschaffungskosten - Schuldzinsenabzug - Grundsätzliche Bedeutung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.01.1985 - IX R 81/83

    Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung auf Boden- und

    Auszug aus BFH, 30.11.2000 - IX B 127/00
    Das Urteil vom 15. Januar 1985 IX R 81/83 (BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252) befasst sich mit der Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung in einen Bodenwert- und einen Gebäudeanteil.
  • BFH, 27.06.1995 - IX R 130/90

    Keine erhöhten Absetzungen nach § 82i EStDV für Teilherstellungskosten

    Auszug aus BFH, 30.11.2000 - IX B 127/00
    Demgegenüber betrifft das Urteil vom 27. Juni 1995 IX R 130/90 (BFHE 178, 151, BStBl II 1996, 215) den Kauf mehrerer Eigentumswohnungen in einem einheitlichen Kaufvertrag für einen Gesamtkaufpreis.
  • BFH, 27.10.1998 - IX R 19/96

    Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung

    Auszug aus BFH, 30.11.2000 - IX B 127/00
    Das Urteil vom 27. Oktober 1998 IX R 19/96 (BFHE 187, 281, BStBl II 1999, 678) betrifft den Schuldzinsenabzug bei Baudarlehen für mehrere Eigentumswohnungen, von denen einige vermietet und andere selbst genutzt sind.
  • BFH, 27.01.1993 - IX R 229/87

    Geltendmachung von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 30.11.2000 - IX B 127/00
    Das Urteil vom 27. Januar 1993 IX R 229/87 (BFH/NV 1993, 603) befasst sich mit den Schuldzinsen für ein Hypothekendarlehen, dessen zweite Rate nicht für das zur Einkünfteerzielung bestimmte Haus, sondern für sonstige Zwecke verwendet worden war.
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